Norm
ABGB §879 Abs2 Z4 DIIRechtssatz
Diese Gesetzesstelle hat objektiv ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses zur Voraussetzung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wucher, unverhältnismäßiges EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0016912Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2022