Norm
UWG §7 F1Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 7 UWG sind gegeben, wenn ein Gemeinschaftsplakat mehrerer Unternehmungen, in dem dazu aufgefordert wird, nur konzessionierte Detektivunternehmen zu beschäftigen, auf den flüchtigen Leser den Eindruck erweckt, als ob nur die plakatierenden Unternehmungen behördlich konzessioniert wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0079800Dokumentnummer
JJR_19501120_OGH0002_0030OB00322_5000000_001