Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Klagen des Verpächters gegen den Pächter auf Vornahme von Reparaturen am Bestandgegenstand, zu denen sich der Pächter vertraglich verpflichtet hat, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0046794Dokumentnummer
JJR_19501206_OGH0002_0030OB00587_5000000_001