Norm
ZPO §448 eRechtssatz
Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des § 448 ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041636Dokumentnummer
JJR_19501206_OGH0002_0010OB00673_5000000_001