RS OGH 1950/12/29 3Ob695/50

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Veröffentlicht am 29.12.1950
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Norm

EheG §47

Rechtssatz

Ob eine ernstliche Zustimmung zum Ehebruch vorliegt, hängt davon ab, wie der Erklärende selbst seine Äußerung verstanden wissen wollte, nicht wie der andere Teil sie verstanden hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 695/50
    Entscheidungstext OGH 29.12.1950 3 Ob 695/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056427

Dokumentnummer

JJR_19501229_OGH0002_0030OB00695_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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