RS OGH 1951/1/12 1Ob742/50

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Veröffentlicht am 12.01.1951
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Norm

GOG §89
Geo §62

Rechtssatz

Wer an zwei Anwälte gleichzeitig Vollmacht erteilt hat, von denen auch nur einer im Sprengel des Prozeßgerichtes seinen Sitz hat, muß trotz telegraphischer Erhebung eines Rechtsmittels die schriftliche Ausführung innerhalb der Rechtsmittelfrist einbringen, mag auch das Rechtsmittel von dem zweiten, außerhalb des Prozeßgerichtssprengels wohnhaften Anwalt eingebracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0059655

Dokumentnummer

JJR_19510112_OGH0002_0010OB00742_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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