Norm
ZPO §272 ARechtssatz
Indirekte Beweisführung durch Verlesung von Vorakten, in denen für das Prozeßergebnis relevante Behauptungen aufgestellt und Beweise durchgeführt wurden, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0040255Dokumentnummer
JJR_19510112_OGH0002_0010OB00001_5100000_002