RS OGH 1951/1/17 3Ob14/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1951
beobachten
merken

Norm

EO §14

Rechtssatz

Eine Beschränkung der Exekution nach § 14 EO ist nicht nur in der Weise zulässig, daß dem betreibenden Gläubiger von mehreren Exekutionsmitteln eines ganz versagt wird, sondern auch in der Art, daß ein Exekutionsmittel nur im beschränkten Umfang bewilligt wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 14/51
    Entscheidungstext OGH 17.01.1951 3 Ob 14/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0000571

Dokumentnummer

JJR_19510117_OGH0002_0030OB00014_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten