Norm
EO §14Rechtssatz
Eine Beschränkung der Exekution nach § 14 EO ist nicht nur in der Weise zulässig, daß dem betreibenden Gläubiger von mehreren Exekutionsmitteln eines ganz versagt wird, sondern auch in der Art, daß ein Exekutionsmittel nur im beschränkten Umfang bewilligt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0000571Dokumentnummer
JJR_19510117_OGH0002_0030OB00014_5100000_001