Norm
ABGB §276 IIaRechtssatz
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach § 276 ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0049227Dokumentnummer
JJR_19510117_OGH0002_0010OB00011_5000000_001