Norm
EO §65 DRechtssatz
Bei difformen Entscheidungen der Untergerichte ist eine einstweilige Verfügung nach § 19 der 6. DVEheG mit Revisionsrekurs anfechtbar. Nach dieser Gesetzesstelle kann nicht einem Ehegatten der Tausch seiner Dienstwohnung gegen eine andere Wohnung untersagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0002340Dokumentnummer
JJR_19510124_OGH0002_0010OB00003_5100000_001