Norm
ABGB §91 C2Rechtssatz
Entscheidungen, gegen die kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist, wie zB Entscheidungen des OGH, werden rechtskräftig, sobald sie den Parteien durch mündliche Verkündung oder durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung eröffnet worden sind. Bei Scheidungsurteilen ist bis zu diesem Zeitpunkt der Ehemann alimentationspflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0047224Dokumentnummer
JJR_19510201_OGH0002_0020OB00070_5100000_001