Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Hat das Rechtsmittelgericht das erstinstanzliche Verfahren unter Unberührtlassung des Urteiles als nichtig aufgehoben - was prozessual unzulässig ist - so ist gegen diesen Beschluß ein Rekurs zulässig, auch wenn die Klage nicht zurückgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043857Dokumentnummer
JJR_19510207_OGH0002_0020OB00091_5100000_001