Norm
ABGB §542Rechtssatz
Die Verfälschung eines Testamentes begründet dann nicht Erbunwürdigkeit, wenn sie in der Absicht erfolgt, um den Willen des Erblassers zu verwirklichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0014978Dokumentnummer
JJR_19510214_OGH0002_0010OB00722_5000000_001