Norm
EO §402 CRechtssatz
Der Nebenintervenient ist zur Erhebung von Rechtsmitteln im Verfahren über eine beim Prozessgericht beantragte einstweilige Verfügung nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0042003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2018