Norm
EO §368Rechtssatz
Aus § 368 EO kann ein materiellrechtlicher Anspruch nicht abgeleitet werden, vielmehr setzt diese Gesetzesstelle das Bestehen eines Anspruches voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0004748Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014