RS OGH 1951/3/14 1Ob188/51, 3Ob510/53, 2Ob214/54, 7Ob335/98k

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Veröffentlicht am 14.03.1951
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Norm

ZPO §14 De
ZPO §561

Rechtssatz

Haben zwei Ehegatten gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen und wird ihnen gekündigt, so wirken die von einem Gatten erhobenen Einwendungen auch zugunsten des anderen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0035707

Dokumentnummer

JJR_19510314_OGH0002_0010OB00188_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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