Norm
ABGB §91 C2Rechtssatz
Ein Urteil, mit welchem dem Ehemann die Leistung des Unterhaltes an seine Gattin aufgetragen wird, wirkt nicht über die Scheidung der Ehe hinaus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Siehe aber nunmehr Entscheidungen zu § 69 Abs 2 EheG. Kein Erlöschen bei Scheidungen nach § 55 EheG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0047233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2013