Norm
EO §35 AfRechtssatz
Mit Oppositionsklage kann das gänzliche oder teilweise Erlöschen eines vollstreckbaren Unterhaltsanspruches geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0000824Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2014