RS OGH 1951/3/21 1Ob192/51, 7Ob296/01g

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Veröffentlicht am 21.03.1951
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Norm

ZPO §1 Ag
ZPO §6

Rechtssatz

Werden in einer gegen eine Verlassenschaft gerichteten Klage die vertretungsbefugten Erben nicht richtig bezeichnet, so kann dies nicht zur Zurückweisung der Klage nach § 6 ZPO führen, sondern nur äußerstenfalls zur Nichtigerklärung des Verfahrens von der Klagszustellung an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0035166

Dokumentnummer

JJR_19510321_OGH0002_0010OB00192_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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