Norm
EheG §55 b1Rechtssatz
Die häusliche Gemeinschaft ist nicht aufgehoben, wenn die Gatten zwar getrennt wohnen, jedoch die Frau für den Mann kocht und mit diesem regelmäßig die Hauptmahlzeiten einnimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0057036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021