Norm
ZPO §529 B2Rechtssatz
Eine Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig, wenn diese lediglich darauf gestützt wird, daß die Zustellung der Aufkündigung im Bestandverfahren, des Zahlungsbefehles im Mahnverfahren nicht ordnungsgemäß im Sinne der ZPO erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0044770Dokumentnummer
JJR_19510411_OGH0002_0010OB00238_5100000_001