Norm
KO §117Rechtssatz
Die Vereinbarung, ein rechtskräftig aufgekündigtes Geschäftslokal gegen einen Entschädigungsbetrag zu räumen, fällt nicht unter § 117 KO. Hat gleichwohl auch der Konkurskommissär die Vereinbarung genehmigt, so ist dagegen ein Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0065189Dokumentnummer
JJR_19510418_OGH0002_0020OB00237_5100000_001