RS OGH 1951/4/26 2Ob702/50, 2Ob551/54, 2Ob579/55, 2Ob135/57, 2Ob397/61, 2Ob18/66, 2Ob285/75, 10ObS78

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Veröffentlicht am 26.04.1951
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Norm

ABGB §1325 B2

Rechtssatz

Ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Begehrungsneurose ist dann anzunehmen, wenn der Verletzte sich der seinen Wunschtendenzen zugrundeliegenden Krankheitserscheinungen nicht bewußt oder infolge besonderer Veranlagung außer Stande ist, diesen Wunschtendenzen zu begegnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0030821

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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