Norm
StPO §471Rechtssatz
Die Berufungsverhandlung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Vorladung statt an den Verteidiger an den Beschuldigten gerichtet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0101743Dokumentnummer
JJR_19510515_OGH0002_0050OS00355_5100000_001