Norm
ZPO §496 Abs2Rechtssatz
Wurde ein Urteil aufgehoben, weil angebotene Beweise über prozeßwesentliche Fragen nicht aufgenommen wurden, so kann jede Partei im fortgesetzten Verfahren neues Tatsachenvorbringen erstatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0042295Dokumentnummer
JJR_19510525_OGH0002_0020OB00347_5100000_001