- 1 Ob 9/51
Veröff: SZ 24/150 = ÖBl 1953,63
- 1 Ob 969/54
Entscheidungstext OGH 05.01.1955 1 Ob 969/54
- 3 Ob 6/56
Entscheidungstext OGH 18.01.1956 3 Ob 6/56
Ähnlich
- 5 Ob 15/62
Entscheidungstext OGH 11.04.1962 5 Ob 15/62
nur: Ein unbeschränktes vertragliches Konkurrenzverbot kann sittenwidrig sein. Entspricht aber die Wettbewerbsklausel in einem gewissen Umfang einem berechtigten Interesse, so muss das Verbot vom Richter auf das billige Maß eingeschränkt werden. (T1)
- 5 Ob 52/63
Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 52/63
Veröff: SZ 36/58 = MietSlg 15070 = RZ 1963,155 = JBl 1964,33 (mit Anm. von Gschnitzer)
- 2 Ob 254/64
nur T1; Beisatz: Berichterstattung über eine Himalaya-Expedition. (T2)
Veröff: SZ 37/156 = ÖBl 1965,40
- 7 Ob 218/65
Entscheidungstext OGH 02.09.1965 7 Ob 218/65
Ähnlich; nur T1; Veröff: ÖBl 1966,15
- 1 Ob 206/65
Entscheidungstext OGH 10.02.1966 1 Ob 206/65
nur T1; Beisatz: Bei Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Missverhältnisses handelt es sich nicht einfach um die Gegenüberstellung von "Leistung" und "Gegenleistung" im eigentlichen Sinn des Wortes, sondern um eine Gegenüberstellung der beiderseitigen Gesamtinteressenlage. (T3)
Veröff: ÖBl 1966,63
- 4 Ob 307/68
Entscheidungstext OGH 26.03.1968 4 Ob 307/68
Beisatz: Wer durch Missachtung einer freiwillig übernommenen Konkurrenzklausel versucht, gegenüber dem Vertragspartner einen geschäftlichen Vorsprung zu gewinnen und ihn dabei planmäßig zu schädigen, verstößt gegen
§ 1 UWG. (T4)
Veröff: ÖBl 1968,80
- 4 Ob 361/76
Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 361/76
Beisatz: Fliesenparadies. (T5)
Veröff: GesRZ 1977,59
- 1 Ob 676/82
Entscheidungstext OGH 01.09.1982 1 Ob 676/82
Auch; Beisatz: nur T1; Hier: Bierbezugsvertrag. (T6)
Veröff: EvBl 1983/12 S 45 = JBl 1983,321
- 1 Ob 581/83
Auch; nur T1; Veröff: SZ 56/62 = EvBl 1983/129 S 468 = MietSlg 35084 = MietSlg 35093 = MietSlg 35261 (12) = JBl 1983,534
- 4 Ob 344/85
Auch; nur T1; Beisatz: "Guerlain-Vertriebsbindung". (T7)
Veröff: MR 1986 6/20 = GRURInt 1987,264 = ÖBl 1987,17
- 4 Ob 351/86
nur: Wer sich verpflichtet hat, bestimmte Erzeugnisse eines Geschäftspartners nicht zu produzieren, begeht durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung eine unlautere Wettbewerbshandlung. (T8)
Veröff: MR 1988,203
- 4 Ob 118/89
Vgl auch; Beisatz: "Alpha-Technik". (T9)
- 4 Ob 112/91
Auch; nur T8
- 4 Ob 1033/92
Entscheidungstext OGH 12.05.1992 4 Ob 1033/92
Vgl auch; Beisatz: Konkurrenzklauseln sind einschränkend zu interpretieren. (T10)
- 4 Ob 104/93
nur T8
- 8 Ob 141/08f
Vgl auch; Beisatz: Hier: Mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbartes Wettbewerbsverbot. (T11)
Beisatz: Eine mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbarte Konkurrenzklausel unterliegt ebenfalls der Sittenwidrigkeitskontrolle des
§ 879 Abs 1 ABGB, sodass ein - wie hier - räumlich und inhaltlich besonders weitgehendes Wettbewerbsverbot maximal für den Zeitraum von zwei Jahren hätte wirksam vereinbart werden können und die darüber hinausgehende Bindungsdauer des abtretenden Gesellschafters als teilnichtig zu beurteilen ist. (T12)
- 4 Ob 46/14i
Entscheidungstext OGH 23.04.2014 4 Ob 46/14i
Vgl auch; Beisatz: Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens auferlegt werden, sind nach der europäischen Verwaltungspraxis bis zu drei Jahre gerechtfertigt, wenn zusammen mit dem Unternehmen der Geschäftswert und das know-how übertragen werden, ohne letzteres nur zwei Jahre. (T13)
Beisatz: Ob einer Vertragspartei durch eine Konkurrenzklausel Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des einen Vertragsteils und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht, hängt im Übrigen regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet ? abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung ? keine erhebliche Rechtsfrage. (T14)
- 4 Ob 48/17p
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 4 Ob 48/17p
Auch