Norm
ZPO §235 Abs4 ERechtssatz
Die Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten kann ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung des Gegners erfolgen. Die Sache wird hiedurch zur Bagatellsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0039684Dokumentnummer
JJR_19510530_OGH0002_0010OB00358_5100000_001