Norm
ABGB §879 CIIl4Rechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung des Bestandgegenstandes übernimmt, ist zulässig, sofern dem Bestandnehmer eine angemessene Gegenleistung gewährt wird (betrifft das Bürgertheater).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0016799Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2022