Norm
ZPO §226 IIB2Rechtssatz
Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, ein bestimmtes Haus mittels Zentralheizung während der Winterzeit auf seine Kosten zu heizen, ist hinlänglich bestimmt, weil daraus unter Berücksichtigung der Ortsgebräuche und der der Regeln des Verkehrs zu entnehmen ist, was begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0037499Dokumentnummer
JJR_19510620_OGH0002_0010OB00224_5100000_001