Norm
MG §19 Abs2 Z12 ARechtssatz
1.) Für den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 12 MG ist es ohne Belang, ob zwischen dem Untervermieter und dem Untermieter eine räumliche Gemeinschaft besteht. 2.) Eine Interessenabwägung hat bei diesem Kündigungsgrund zu unterbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0069084Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008