RS OGH 1951/7/7 ÖBl 1954,21

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Veröffentlicht am 07.07.1951
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Norm

UWG §2 D2

Rechtssatz

Appellationsgericht Brüssel

Die Abbildung einer Schweizer Landschaft auf Milchschokoladepackungen ist so alltäglich, daß sie nicht als Herkunftsangabe gewertet werden kann. Dagegen ist die Bezeichnung "Delices des 4 Cantons" und die Ausstattung mit einem weißen Kreuz im roten Kreis für andere als Schweizer Waren unzulässig.

Veröff: ÖBl 1954,21

Schlagworte

*B*

European Case Law Identifier (ECLI)

JJR_19510707_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_002RS0105812

Dokumentnummer

JJR_19510707_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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