Norm
UWG §2 D2Rechtssatz
Appellationsgericht Brüssel
Die Abbildung einer Schweizer Landschaft auf Milchschokoladepackungen ist so alltäglich, daß sie nicht als Herkunftsangabe gewertet werden kann. Dagegen ist die Bezeichnung "Delices des 4 Cantons" und die Ausstattung mit einem weißen Kreuz im roten Kreis für andere als Schweizer Waren unzulässig.
Veröff: ÖBl 1954,21
Schlagworte
*B*European Case Law Identifier (ECLI)
JJR_19510707_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_002RS0105812Dokumentnummer
JJR_19510707_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_002