Norm
UWG §2 D7Rechtssatz
Angestellte, die sich später selbständig machen, dürfen nicht die ihrem früheren Prinzipal verliehenen Auszeichnungen führen, wenn diese auch vorzüglich auf ihre Tätigkeit zurückzuführen sein sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0078553Dokumentnummer
JJR_19510711_OGH0002_0010OB00489_5100000_004