Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Wer eine Entlassung ausspricht, kann sich nicht darauf berufen, daß ein Dienstverhältnis mit dem Entlassenen nicht bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0026123Dokumentnummer
JJR_19510712_OGH0002_0040OB00059_5100000_002