RS OGH 1951/7/12 4Ob72/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1951
beobachten
merken

Norm

ABGB §1158 I

Rechtssatz

Die rechtliche Auflösung eines tatsächlich andauernden Dienstverhältnisses in zahlreiche getrennte, aber aneinander anschließende Dienstverhältnisse von kurzer Dauer kann nicht dazu führen, daß dem Beschäftigten jene Ansprüche entgehen, die ihm bei rechtlich einheitlicher Konstruktion des Dienstverhältnisses zustünden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 72/51
    Entscheidungstext OGH 12.07.1951 4 Ob 72/51
    Veröff: Arb 5288

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0025710

Dokumentnummer

JJR_19510712_OGH0002_0040OB00072_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten