Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Die rechtliche Auflösung eines tatsächlich andauernden Dienstverhältnisses in zahlreiche getrennte, aber aneinander anschließende Dienstverhältnisse von kurzer Dauer kann nicht dazu führen, daß dem Beschäftigten jene Ansprüche entgehen, die ihm bei rechtlich einheitlicher Konstruktion des Dienstverhältnisses zustünden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0025710Dokumentnummer
JJR_19510712_OGH0002_0040OB00072_5100000_001