Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
In der Entlassung eines Angestellten durch den Gesellschafter einer bürgerlichen Erwerbsgesellschaft, ohne dessen Zustimmung die Anstellung erfolgt war, liegt eine Genehmigung der Anstellung, weil Entlassung ein Dienstverhältnis voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0016076Dokumentnummer
JJR_19510712_OGH0002_0040OB00059_5100000_001