Norm
ZPO §519 Z1 BRechtssatz
Gegen die Zurückweisung der gegen die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruches gerichteten Berufung als verspätet ist ein Rekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043806Dokumentnummer
JJR_19510725_OGH0002_0020OB00494_5100000_001