Norm
ZPO §527 Abs2 B3bRechtssatz
Hat das Erstgericht die Berufung als verspätet zurückgewiesen und das Rekursgericht diesen Beschluß aufgehoben mit dem Auftrag, die Berufung vorzulegen, so ist gegen diesen Beschluß ein Revisionsrekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0044284Dokumentnummer
JJR_19510725_OGH0002_0020OB00463_5100000_001