Norm
ABGB §26Rechtssatz
Ein für einen aufgelösten Verein bestellter Kurator ist auf Grund der Vereinsgesetznovelle 1950 zu entheben, wobei es belanglos ist, ob ein Liquidator rechtswirksam bestellt wurde oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0009134Dokumentnummer
JJR_19510814_OGH0002_0010OB00475_5100000_002