Norm
AußStrG §97 A2Rechtssatz
Eine vom Erblasser zu seinen Lebzeiten veräußerte, jedoch nur außerbücherlich übergebene Liegenschaft ist in das Nachlaßinventar aufzunehmen, wenn im Vertrag ausdrücklich dessen Wirksamkeit von der preisbehördlichen Genehmigung abhängig gemacht und diese Genehmigung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nocht nicht erteilt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007858Dokumentnummer
JJR_19510814_OGH0002_0010OB00502_5100000_001