RS OGH 1951/8/14 1Ob502/51

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Veröffentlicht am 14.08.1951
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Norm

AußStrG §97 A2

Rechtssatz

Eine vom Erblasser zu seinen Lebzeiten veräußerte, jedoch nur außerbücherlich übergebene Liegenschaft ist in das Nachlaßinventar aufzunehmen, wenn im Vertrag ausdrücklich dessen Wirksamkeit von der preisbehördlichen Genehmigung abhängig gemacht und diese Genehmigung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nocht nicht erteilt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007858

Dokumentnummer

JJR_19510814_OGH0002_0010OB00502_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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