Norm
ABGB §586Rechtssatz
Stimmen die Aussagen der Testamentszeugen über den Inhalt des mündlichen Testamentes nicht überein, so betrifft dies die äußere Form des Testamentes. Es ist daher der Testamentserbe gegen den gesetzlichen Erben auf den Rechtsweg zu verweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008022Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015