RS OGH 1951/8/29 2Ob559/51, 1Ob493/52, 1Ob1012/53, 2Ob115/54, 2Ob412/54, 2Ob690/54, 3Ob710/54, 1Ob79

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Veröffentlicht am 29.08.1951
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Norm

JN §45

Rechtssatz

In Ansehung der die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtshofes bejahenden Entscheidungen wird im § 45 JN der Rekurs ausgeschlossen, gleichviel ob dieselbe von der ersten oder von der zweiten Instanz ergangen ist (Spruch 265).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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