Norm
ZPO §235 Abs4 DRechtssatz
In der Änderung des ursprünglich auf Zahlung in Fremdwährung gerichteten Begehrens in das Begehren auf Zahlung in inländischer Währung ist keine Klagsänderung zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0039476Dokumentnummer
JJR_19510910_OGH0002_0020OB00474_5100000_001