Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Hat das Erstgericht eine Klage zurückgewiesen, das Rekursgericht aber über Rekurs des Klägers diese Entscheidung aufgehoben und dem Erstgericht die Abgabe des Verfahrens an den Außerstreitrichter aufgetragen, so steht dem Kläger - selbst im Falle eines zu Unrecht ausgesprochenen Rechtskraftvorbehaltes - dagegen ein weiteres Rechtsmittel nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043797Dokumentnummer
JJR_19510912_OGH0002_0020OB00519_5100000_001