Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Hat das Berufungsgericht einer Berufung stattgegeben und das erstgerichtliche Urteil abgeändert, wodurch ein gegen dieses Urteil erhobener Kostenrekurs gegenstandslos wurde, und stellt der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, so hat hierauf das Berufungsgericht über den Kostenrekurs zu entscheiden.
Entscheidungstexte