Norm
ABGB §799Rechtssatz
Wer eine Erbserklärung auf Grund eines Testamentes abgegeben hat, kann für den Fall der Ungültigkeit dieses Testamentes eine weitere Erbserklärung auf Grund des Gesetzes oder eines anderen Testamentes abgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007933Dokumentnummer
JJR_19511004_OGH0002_0020OB00461_5100000_001