Norm
ZPO §228 GRechtssatz
Wird ein negatives Feststellungsbegehren aus meritorischen Gründen rechtskräftig abgewiesen, so ist damit das zugrunde liegende Recht oder Rechtsverhältnis positiv festgestellt. Wird später auf Leistung aus dem Recht oder Rechtsverhältnis geklagt, so ist das Gericht an die Vorentscheidung gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0039157Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2020