Norm
StPO §483 Abs4Rechtssatz
Bei Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Kerkerstrafe bedroht sind und bei denen der Strafantrag schon 1946 gestellt war, ist die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach Novellierung dieser Gesetzesstelle unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0101909Dokumentnummer
JJR_19511009_OGH0002_0050OS00848_5100000_001