Norm
ABGB §163 CRechtssatz
Im Vaterschaftsprozeß kann sich der Beklagte zum Nachweis der Unmöglichkeit der Zeugung nicht darauf berufen, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes sei, wenn bereits die Unehelichkeit des Kindes im vorangegangenen Bestreitungsprozeß festgestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048609Dokumentnummer
JJR_19511011_OGH0002_0030OB00560_5100000_001