Norm
AngG §26 Z4 II2Rechtssatz
Enthält ein Brief des Dienstgebers an einen Dritten beleidigende Äußerung über einen Dienstnehmer und erfährt dieser zunächst nur von einem Teil dieser Beleidigungen, so ist eine von ihm wesentlich später, jedoch unmittelbar nach Kenntnisnahme vom gesamten Inhalt des Briefes abgegebene Austrittserklärung als rechtzeitig anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Ende, Beendigung, Grundsatz, Unverzüglichkeit, Verschweigung, Zeitpunkt, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0028976Dokumentnummer
JJR_19511018_OGH0002_0040OB00118_5100000_001