RS OGH 1951/10/18 4Ob118/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1951
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Norm

AngG §26 Z4 II2
AngG §26 III4a

Rechtssatz

Enthält ein Brief des Dienstgebers an einen Dritten beleidigende Äußerung über einen Dienstnehmer und erfährt dieser zunächst nur von einem Teil dieser Beleidigungen, so ist eine von ihm wesentlich später, jedoch unmittelbar nach Kenntnisnahme vom gesamten Inhalt des Briefes abgegebene Austrittserklärung als rechtzeitig anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/51
    Entscheidungstext OGH 18.10.1951 4 Ob 118/51

Schlagworte

SW: Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Ende, Beendigung, Grundsatz, Unverzüglichkeit, Verschweigung, Zeitpunkt, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0028976

Dokumentnummer

JJR_19511018_OGH0002_0040OB00118_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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