Norm
AVG §68Rechtssatz
Ein vor Inkrafttreten des WAG von einer Gemeinde erlassener Einweisungsbescheid ist kein wegen Unzuständigkeit der Behörde absolut nichtiger Verwaltungsakt und bindet daher die Gerichte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0036908Dokumentnummer
JJR_19511019_OGH0002_0030OB00492_5100000_001